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AGB

1.  Die Lieferung geschieht auf Rechnung und Gefahr des Käufers.

2.  Beanstandungen irgendwelcher Art müssen innerhalb 14 Tagen nach Empfang der Ware geltend gemacht werden.

3.  Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen für beide Teile: Obertshausen, Gerichtsstand Offenbach am Main.

4.  Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus bestehender Geschäftsverbindung. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die Waren sofort zurückzunehmen. Bei einer Veräußerung, unverändert oder verarbeitet, der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren gilt der Verkaufserlös in Höhe unseres Forderungsbetrages aus der Geschäftsverbindung als im Voraus an uns abgetreten.

5.  In Fällen höherer Gewalt, bei Betriebsstörungen, Rohstoff- und Transportschwierigkeiten sowie Kenntnis von einer Kreditverschlechterung des Abnehmers sind wir berechtigt, die Lieferung entsprechend aufzuschieben oder zu streichen oder aber mengenmäßig zu kürzen, ohne dass Ersatzlieferung oder Schadensansprüche gestellt werden können.

6.  Bei schriftlichen, telefonischen, telegraphischen oder mündlichen Bestellungen sowie bei Auftragserteilung durch Vertreter sind wir nur zur Lieferung verpflichtet, wenn der Auftrag von uns ordnungsgemäß bestätigt worden ist. Vertreter sind zum Inkasso nicht befugt.

7.  Soweit eine andere Vereinbarung nicht ausdrücklich schriftlich getroffen ist, gelten stets unsere am Tage der Lieferung gültigen Preise.

8.  Entsorgung und Verwertung

(1) Transportverpackung

Unsere Preise für Verpackungsmaterial beinhalten keinerlei Entsorgungskosten oder Gebühren für die Beteiligung an einem dualen System. Der Käufer verpflichtet sich, selbst

a.) entsprechende Vereinbarungen mit einem anerkannten Verpackungsentsorger zu schließen

b.) bei Geräten eine Verwertung gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz sicherzustellen.

 

(2) Verkaufsverpackung

Bei der vorliegenden Verpackungsart kann es sich um eine Verkaufsverpackung im Sinne des §6 Abs. 1 Satz 1 der Verpackungsverordnung handeln, für die ebenfalls eine Beteiligungspflicht an einem Dualen System besteht, wenn sie an einen privaten Endverbraucher gelangt. Unsere Preise berücksichtigen die Lizenzgebühren für die Teilnahme an einem solchen System nicht, da wir davon ausgehen, dass die Verkaufsverpackung beim gewerblichen Endverbraucher bleibt. Deshalb sind Sie selbst zur Beteiligung an einem Dualen System auf eigene Kosten verpflichtet, falls die Verkaufsverpackungen an den privaten Endverbraucher gelangt. Sie verpflichten sich auch, uns gegenüber Ansprüchen Dritter wegen sonstiger Kosten freizustellen, wenn wir wegen einer mangelnden Lizenzierung der Produkte in Anspruch genommen werden.

9.  Diese Bedingungen gelten bis auf weiteres, auch für spätere Verkäufe und Lieferungen.

10.  Zahlung: Unsere Rechnungen sind zahlbar vom Rechnungstage an innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug. Sonderzahlungsbedingungen nur nach Vereinbarung.

11. Lieferungen erfolgen vorbehaltlich ausreichender Rohstoff- und Energieversorgung.

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